Aktuell:

BGH: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs?

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 218/2016 vom 1.12.2016

 

 

Eigentümer muss gewünschten TOP rechtzeitig mitteilen

Wohnungseigentümer können die Aufnahme bestimmter Punkte auf die Tagesordnung der Eigentümer- versammlung verlangen, wenn sachliche Gründe für deren Behandlung sprechen. Allerdings darf die Ladungsfrist noch nicht abgelaufen sein

 

 

 

Hausverwaltung RAYKA

Frau

Kitty Rayka

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