Aktuell:

BGH: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs?

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 218/2016 vom 1.12.2016

 

 

Eigentümer muss gewünschten TOP rechtzeitig mitteilen

Wohnungseigentümer können die Aufnahme bestimmter Punkte auf die Tagesordnung der Eigentümer- versammlung verlangen, wenn sachliche Gründe für deren Behandlung sprechen. Allerdings darf die Ladungsfrist noch nicht abgelaufen sein

 

 

 

Service für Eigentümer

 

Sie möchten Ihre Immobilie weiterhin selbst verwalten, sich aber nicht mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung befassen? Auch das ist möglich. Unter Angabe aller erforderlichen Objektdaten erstelle ich Ihnen zeitnah die Nebenkostenabrechnung des gewünschten Kalenderjahres. Sie erhalten diese Unterlagen versandfertig  für Ihre Mieter.

 

Im Bedarfsfall stehe ich Ihnen für die Klärung bei Mietereinsprüchen im Rahmen der Nebenkostenabrechnung zur Verfügung.

 

Service für Mieter und Eigentümer

 

Sie haben Ihre Nebenkostenabrechnung erhalten und entdecken Unstimmigkeiten?

 

Welche Kosten dürfen berechnet werden?

 

 

 

Jetzt ganz ruhig bleiben, denn Sie können einiges tun!

 

Lassen Sie Ihre Abrechnung überprüfen! Welche Betriebskosten umlagefähig sind, ist ganz klar festgelegt.

 

Für ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Immobilienverwalterin

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