Aktuell:

BGH: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs?

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 218/2016 vom 1.12.2016

 

 

Eigentümer muss gewünschten TOP rechtzeitig mitteilen

Wohnungseigentümer können die Aufnahme bestimmter Punkte auf die Tagesordnung der Eigentümer- versammlung verlangen, wenn sachliche Gründe für deren Behandlung sprechen. Allerdings darf die Ladungsfrist noch nicht abgelaufen sein

 

 

 

... worum Sie sich nicht mehr kümmern müssten:

 

  • Persönliche Betreuung Ihrer Immobilie
  • Einhaltung der Hausordnung
  • Buchhaltung, Überwachung der Zahlungseingänge, Mahnwesen
  • Nebenkostenabrechnung
  • Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Kündigung
  • Neuvermietung

 

Dann hätten Sie:   Mehr Zeit zum Leben

 

Und noch etwas.....

 

Das Verwaltungshonorar können Sie ebenso wie alle anderen Ausgaben für Ihre vermietete Eigentumswohnung in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten deklarieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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