Aktuell: BGH: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs? Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 218/2016 vom 1.12.2016
Eigentümer muss gewünschten TOP rechtzeitig mitteilenWohnungseigentümer können die Aufnahme bestimmter Punkte auf die Tagesordnung der Eigentümer- versammlung verlangen, wenn sachliche Gründe für deren Behandlung sprechen. Allerdings darf die Ladungsfrist noch nicht abgelaufen sein
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