Aktuell: BGH: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs? Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 218/2016 vom 1.12.2016
Eigentümer muss gewünschten TOP rechtzeitig mitteilenWohnungseigentümer können die Aufnahme bestimmter Punkte auf die Tagesordnung der Eigentümer- versammlung verlangen, wenn sachliche Gründe für deren Behandlung sprechen. Allerdings darf die Ladungsfrist noch nicht abgelaufen sein
| VERSCHAFFEN SIE SICH FREIRÄUME - ZEIT ZUM LEBEN -
Die PERSÖNLICHE und INDIVIDUELLE BETREUUNG Ihrer Immobilie liegt mir am Herzen, denn es ist Ihr Eigentum und damit Ihr Kapital. Hinter jedem zu verwaltenden Objekt stehen Menschen mit unterschiedlichen Wünschen und Ansprüchen. Ich möchte Ihren Wünschen und Ansprüchen gerecht werden. ICH BIN IHR ANSPRECHPARTNER und garantiere Ihnen, immer ein offenes Ohr für Ihre Wünsche, die Wünsche Ihrer Mieter oder Beschwerden zu haben. Mein Ziel ist es, dass Ihre Mieter langfristig in Ihrer Immobilie wohnen und sich wohlfühlen.
Der Erfolg: WER SICH WOHLFÜHLT, BLEIBT.
Gern nehme ich Ihnen Ihre Sorgen bei der Verwaltung Ihrer Immobilie ab oder erstelle Ihnen auf Wunsch auch "nur" die jährliche Nebenkostenabrechnung.
Besonders ältere Menschen finden sich im Abrechnungs-Labyrinth immer öfter nicht mehr zurecht. Ich führe und begleite Sie durch alle Mietangelegenheiten; dabei ist es nicht wichtig, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Sie sollen sich einfach nur gut aufgehoben fühlen.
Hausverwaltung ist Vertrauenssache
SIE ENTSCHEIDEN SELBST, welche Aufgaben Sie mir übertragen möchten und welche Sie selbst ausführen möchten. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf und ich stelle Ihnen ein Verwaltungsangebot zusammen, das Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechen wird.
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Immobilienverwalterin zertifiziert gem. § 26a WEG IHK Bonn/Rhein-Sieg
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